Chromfolie?...

Ob Ford Cougar Bodykits, Spoiler, Blechteile wie Schweller oder Armaturenbrett & Co. - das ist der richtige Fleck.
Antworten

Themenstarter
dailer91

#1

Huhu Gemeinde :D

Folgendes, Auto mit Chromfolie beziehen?
Da das lackieren die nächsten Wochen scheinbar echt nicht´s wird!

Jetzt ist nur die Frage, wenn ich mich an Google orientiere, ist das ganze sehr umstritten...einerseits zu große Reflektion, angeblich verboten?
Dabei gibt´s doch nirgends ein Gesetzt, das dafür oder dagegen spricht!

Also, einer mal was mitbekommen oder kann dazu ein Feedback geben?...

MfG Chris

Winfried2k
Cougar-Spezialist
Beiträge: 112
Registriert: So 29. Jan 2012, 12:47
Baujahr: 1998
Motor: V6
Kontaktdaten:

#2

also ich habe mal in ner zeitung gelesen das sich einer nen audi a8 (alukarrosseie) auf hochglanzpoliert hatte. nur hat der tüv ihm zum teufel gejagt. hat dann das auto wieder lackieren müssen. demnach würde ich sagen du darfst dein auto auch nicht mit einer chromfolie überziehen. hab mal was gehört von 20% am fhz dürften verspiegelt/verchromt sein. am besten du fährst am montag zum tüv und fragst da mal jemand.

cheerio
Six million ways to die, choose one
Benutzeravatar

Achim
Cougar-Profi
Beiträge: 580
Registriert: Sa 14. Feb 2004, 17:09
Baujahr: 1999
Motor: R4
Kontaktdaten:

#3

Hallo

Kannst dich ja mal mit Maikel (Michael) Ley von SEW in Verbindung setzen.
Er hat einen Z350 komplett verspiegelt und (wen wunderts ?) er bekam auch entsprechenden Ärger.
War mal Thema bei Auto-Mobil auf VOX.

http://www.sew-gmbh.de/galerie/chrom-nissan.html

http://www.sew-gmbh.de

http://www.sew-gmbh.de/news/detail/arti ... chten.html

http://www.vox.de/medien/sendungen/auto ... folie.html

Beim TÜV wirst nur die Aussage hören dass es untersagt sei.
Wie gesagt, frag bei SEW nach. Die könn(t)en sagen was inzwischen
erlaubt ist, bzw. was alles zu erwarten ist wenn man komplett verspiegelt.


MfG

Themenstarter
dailer91

#4

Es müsste schon mehrere geben, bzw. man müsste mehrere Autos in dem Look mal auf die Straße lassen...dann wäre unser Rechtgesetzt vielleicht etwas überfordert und hätte weniger Interesse sich dutzende Male mit demselben Problem zur selben Zeit rumzuschlagen :???:
Benutzeravatar

Achim
Cougar-Profi
Beiträge: 580
Registriert: Sa 14. Feb 2004, 17:09
Baujahr: 1999
Motor: R4
Kontaktdaten:

#5

Kannst ja schonmal nach'm Urteil (Aktenzeichen) fragen.
Dann wäre man im Fall der Fälle vor einem andern Gericht nicht ganz "nackt".
Was nicht heißen muss, dass ein ander Gericht nicht trotzdem anders urteilt.

Hab mir grade vorgestellt was ich als TÜVer einem Kunden erzählen würde.
"Hast nix wichtigeres oder besseres zu tun(en) ?"

:D


MfG
Antworten