Wichtige Änderungen ab 01.01.2018

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Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG, aktuelle Fassung 26.11.2019) ist das Erteilen einer verbindlichen außergerichtlichen Rechtsauskunft nur Personen erlaubt, der auch die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist (RDG, §6). Da ein solcher Befähigungsnachweis hier im Forum nicht erbracht werden kann, darf hier keine verbindliche Rechtsauskunft erteilt werden.

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RedCougar
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#1

Winterreifen: Ab 1. Januar 2018 produzierte Winterreifen müssen das Alpine-Symbol tragen
Die aktuelle „Winterreifen-Verordnung“ sieht u.a. vor, dass bis Ende September 2024 Reifen als Winterreifen anerkannt werden, die mit „M+S“ (oder ähnlich) gekennzeichnet sind und vor 2018 gefertigt wurden. Reifen, die nach 2017 gefertigt werden oder wurden, müssen mit dem sogenannten „Alpine“-Symbol versehen sein, um als Winterreifen anerkannt zu werden.
Wer im Winter mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, muss mit einem höheren Bußgeld von 75 Euro statt bisher 60 Euro rechnen.

Hauptuntersuchung: Wiedereinführung der Endrohrmessung für alle
Ab dem 1. Januar 2018 wird die verbindliche Endrohrmessung für alle Fahrzeuge im Rahmen der Abgasuntersuchung wieder eingeführt. Der Bundesverkehrsminister begründet dies damit, dass diese Änderung der AU einen weiteren Abgasskandal in der Zukunft vermeiden helfe und dass Manipulationen an der Abgasanlage künftig besser aufgedeckt werden können.

Smartphone, Tablet & Co.
Wer mit dem Smartphone oder anderen mobilen Geräten (Tablet, Navi & Co.) am Steuer erwischt wird, muss statt bisher 60 Euro künftig 100 Euro Bußgeld bezahlen und kassiert außerdem noch einen Punkt in Flensburg ; mit Gefährdung: 150 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.

Kommt es beim Hantieren mit dem mobilen Endgerät zu einem Unfall, drohen 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Das Nutzungsverbot gilt übrigens auch für Radfahrer, sie werden in Zukunft mit 55 Euro statt 25 Euro bestraft.

Die Nutzung ist nur bei vollständig abgeschaltetem Motor erlaubt. Die Lücke mit der Start-Stopp-Automatik ist auch gestopft.

Rettungsgasse
Keine Rettungsgasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen auf einer Autobahn oder Außerortsstraße gebildet, obwohl der Verkehr stockte: 200 Euro Bußgeld, ein Punkt im Verkehrssünderregister.

... mit Behinderung: 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.
... mit Gefährdung: 280 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.
... mit Sachbeschädigung: 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.

Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht
Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht sofort Platz gemacht: 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.

... mit Gefährdung: 280 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.
... mit Sachbeschädigung: 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.
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Werwolfi
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#2

Was zu den M+S Reifen noch zu sagen ist:

Mit dem Wegfall der M+S Kennzeichnung ist es auch nicht mehr erlaubt Reifen mit geringerem Geschwindigkeitsindex
als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs zu benutzen.
Das darf man nur noch mit Reifen die vor 2018 gefertigt wurden.
Alle Winterreifen die nach 1.1.2018 gefertigt wurden müssen einen Geschwindigkeitsindex haben
der zu der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs passt.

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#3

Werwolfi hat geschrieben:Was zu den M+S Reifen noch zu sagen ist:

Mit dem Wegfall der M+S Kennzeichnung ist es auch nicht mehr erlaubt Reifen mit geringerem Geschwindigkeitsindex
als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs zu benutzen.
Das darf man nur noch mit Reifen die vor 2018 gefertigt wurden.
Alle Winterreifen die nach 1.1.2018 gefertigt wurden müssen einen Geschwindigkeitsindex haben
der zu der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs passt.
Nein... Das stimmt so nicht ganz. Ein Aufkleber, im Fahrer Sichtbereich, mit Hinweis auf die gedrosselte Hochgeschwindigkeit hilft. LG :D
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#4

Stimmt schon, den diesen Satz
StVZO § 36 Absatz 1
Bei Verwendung von M+S-Reifen - Winterreifen - gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
  • die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugsführers sinnfällig angegeben ist,
  • die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
gibt es in der aktuellen StVZO nicht mehr.

Vielmehr lautet er nur noch:
Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen diese Fahrzeuge entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein.
Damit hat der Aufkleber in normalen PKW´s wohl erübrigt und ist nicht mehr erlaubt.
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Codetalker
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#5

Was da steht und wirklich ist... Ist ein Unterschied...

Weiterhin ist H möglich obwohl in der Zulassung ein V zB steht. Es ist wie erwähnt nur darauf hinzuweisen. Durch einen Aufkleber.

Lasst euch nicht, von einem XZY atü Verkäufer was erzählen.

(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn

1. die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit

a) für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder

b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und

2. diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
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Werwolfi
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#6

Die Aufkleber Lösung ist aber nur noch mit M+S oder POR möglich.

POR fällt für den Cougar raus und M+S gilt nur noch bestandsschutz.
Von daher muss man jetzt dann trotzdem die passenden Winterreifen kaufen.

Ich war letztes Jahr oft und viel bei verschiedenen TÜV-Stellen und bei verschiedenen Politzeidienststellen,
weil ich durch diese Regelung bei meinem Motorrad jetzt das Problem habe das es nur noch einen einzigen Reifentyp gibt den ich legal
fahren darf.
(vor dieser Regelung hatte ich auch einen Aufkleber im Sichtbereich aber da ich jetzt dann einen neuen Reifen brauche der dann DOT 2018 hat...)

Alle stellen sind dich einig, das die Politiker geschlafen haben oder das Thema ganz einfach ignorieren/aussitzen.

Laut Aussage des TÜV bekomme ich bei der HU keine Plakette, wenn ich einen Reifen mit geringerem Speedindex habe auch wenn ich einen Aufkleber im Sichtbereich habe.
Laut Aussage der Polizei bekomme ich bei einer Kontrolle, wenn ich einen Reifen mit geringerem Speedindex montiert habe (auch wenn ich einen Aufkleber im Sichtbereich habe) eine Mängelanzeige und muss das Fahrzeug wieder vorstellen mit passenden Reifen.

Und wenn das so für Einspur-Fahrzeuge gilt, dann gehe ich mal stark davon aus das es für Mehrspurige Fahrzeuge genauso gilt...
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#7

Also wie ich das verstehe nach 100 x lesen des aktuellen § 36 StVZO:
  • Reifen nur mit M+S Zeichen gelten mit Herstellungsdatum bis 31.12.2017 weiterhin als Winterreifen und für diese ist auch noch die Unterschreitung der zulässigen Vmax des Fahrzeugs erlaubt, sofern deutlich - z.B. durch einen Aufkleber im Sichtbereich - darauf hingewiesen wird.
  • Ab dem 01.01.2018 hergestellte Winterreifen müssen das Eiskristall als Symbol für die Wintertauglichkeit besitzen und bei diesen Reifen ist keine Unterschreitung der zulässigen Vmax des Fahrzeugs mehr erlaubt, also auch kein Aufkleber.
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Werwolfi
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#8

Genau so wurde mir das bei Polizei und TÜV auch gesagt.

Für die M+S Reifen mit einem Herstellungsdatum bis 31.12.2017 gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 30.9.2024.
Dann dürfen die auch nicht mehr verwendet werden.

Aber ich denke mal, das keiner seine M+S Reifen so lange benutzt... :D
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